Allgemeine Geschäftsbedingungen BZBS Weiterbildung

 

  1. Anmeldung
    Die Anmeldung muss schriftlich per Post, Email oder elektronisch über die Webseite erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt und sind verbindlich. Der Eingang wird bestätigt. Wenn der gewünschte Kurs oder Lehrgang bereits ausgebucht ist, werden Sie von uns informiert. Andernfalls erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung zur Bezahlung des Kursgeldes.


  2. Durchführungsentscheid
    Das BZBS behält sich vor, Lehrgänge, Kurse und Seminare mit zu wenigen Anmeldungen abzusagen. Im Falle einer Absage können keine finanziellen Forderungen geltend gemacht werden.


  3. Einwilligung Datenverwendung
    Mit der Anmeldung erklären sich Studierende damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten (Vorname, Name, Wohnadresse, Mobiltelefon, Email) auf der Klassenliste sowie ihr Foto im Profil in der internen Lernplattform OpenOlat publiziert werden. Zudem erteilen die Studierenden mit der Anmeldung die Erlaubnis, Bild- und Tonaufnahmen von ihnen, welche im Rahmen des Studienalltags (inklusive Diplomfeier) erstellt werden, verwenden zu dürfen.


  4. Studiengebühren und -kosten
    Die Studiengebühren und -kosten sind bei allen Lehrgängen, Kursen und Seminaren auf der Webseite ersichtlich und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen. Preisanpassungen auf Grund von Beitragsänderungen des Bundes bleiben vorbehalten. Ratenzahlungen sind möglich, wenn sie vor der Rechnungstellung beantragt wurden. Muss zum Inkasso der Rechtsweg beschritten werden, wird ein Pauschalbetrag von CHF 100.- für Mahn- und Betreibungsspesen verrechnet.

    Die Studiengebühren und -kosten für Repetenten werden anteilsmässig auf Basis der zu besuchenden Anzahl Lektionen berechnet, betragen aber in jedem Fall mindestens 35% der vollen Semestergebühren und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 150.-/Semester. Bei Vorbereitungslehrgängen zu eidg. Fachausweisen (BP) oder eidg. Diplomen (HFP) mit der Finanzierungsvariante «Vorfinanzierung mit Anteil BZBS» wird dieser Betrag auf der Grundlage der Semestergebühren nach der Finanzierungsvariante «Eigenfinanzierung» berechnet.

    Folgende Personengruppen erhalten spezielle Konditionen bei der BZBS Weiterbildung. Lehrmittel, Prüfungsgebühren und andere direkte Auslagen sind nicht rabattberechtigt und werden zusätzlich verrechnet.

  1. Lernende BZBS Grundbildung, inklusive Brückenangebote und Studierende der BZBS Berufsmaturität
    Pauschale Kurskosten von CHF 100 je Semester für alle Sprach-, Informatik- und anderen Kurse der BZBS Weiterbildung. Lehrmittel, Prüfungsgebühren und weitere direkte Kosten gehen zu Lasten der Lernenden und Studierenden.

  2. Studierende BZBS Weiterbildung
    50% Rabatt auf allen Kursen der BZBS Weiterbildung. Lehrmittel, Prüfungsgebühren und weitere direkte Kosten gehen zu Lasten der Lernenden und Studierenden. Die Teilnahme an Kursen, welche Teil des Lehrgangs sind, ist kostenlos.

  1. Vertragsrücktritt
    Die Anmeldung gilt grundsätzlich für einen ganzen Kurs, ein ganzes Seminar oder alle Semester eines Lehrgangs.

    Abmeldungen für Kurse und Seminare bleiben ohne Kostenfolge, sofern sie schriftlich per Post oder per Email oder bis 10 Tage vor Kurs- oder Seminarbeginn im Sekretariat der BZBS Weiterbildung eintreffen. Danach werden die Kosten vollumfänglich in Rechnung gestellt.

    Abmeldungen bei Lehrgängen bleiben ohne Kostenfolge, sofern sie schriftlich bis 4 Wochen vor Lehrgangs- oder Semesterstart im Sekretariat der BZBS Weiterbildung eintreffen. Bei einer späteren Abmeldung bis 8 Wochen nach Semesterbeginn werden 50% der Semesterkosten fällig. Danach sind die vollen Semesterkosten zu begleichen.

    Aus wichtigen Gründen (ärztlich bescheinigte Krankheit, Unfall) ist ein Rücktritt während des Semesters möglich. Das Gesuch ist schriftlich zu begründen und zu belegen. In diesem Fall können die Semesterkosten anteilsmässig zurückerstattet werden. Annullationsgebühren von CHF 200.00 werden in jedem Fall fällig. Lehrmittel werden nicht zurückgenommen oder vergütet.

    Alle Abmeldungen und Gesuche müssen schriftlich per Post oder per Email an das Sekretariat BZBS Weiterbildung eingereicht werden.


  2. Vorbehalt von Änderungen
    Die BZBS Weiterbildung behält sich Programm- und Preisänderungen, Dozentenwechsel sowie die Umstellung auf digitalen Unterricht vor. Ausgefallene Lektionen werden sofern möglich nachgeholt. Im Falle oben aufgeführter Ereignisse entsteht kein finanzieller Anspruch gegenüber der BZBS Weiterbildung.


  3. Unterrichtsdispensationen
    Allfällige Dispensationen werden in den lehrgangsspezifischen Promotionsordnungen geregelt. Werden Vorkenntnisse im Rahmen eines Lehrgangs angerechnet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Schulgeldreduktion.


  4. Schulausschluss
    Die BZBS Weiterbildung ist berechtigt, im Falle grober Verstösse gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei ungebührendem Verhalten Teilnehmende mit sofortiger Wirkung vom Unterricht auszuschliessen. Es findet keine Rückerstattung von geleisteten Zahlungen statt. Der ausstehende Betrag bleibt geschuldet.
    In Härtefällen entscheidet der Leiter Weiterbildung aufgrund eines schriftlichen Gesuchs über eine Reduktion oder eine Rückerstattung von Studiengebühren und -kosten.


  5. Kursbestätigung / Teilnahmebestätigung
    Wer mindestens 80 % eines Kurses, Seminars oder Lehrgangs besucht, erhält eine Teilnahmebestätigung. Folgende Unkostenbeiträge werden für eine nachträgliche Ausstellung von Kopien erhoben:

    Zertifikate und Diplome:                CHF 50.– je Exemplar
    Kursbestätigungen:                       CHF 20.– je Exemplar


  6. Schriftform
    Abmeldungen, Vertragsrücktritte, Dispensen und andere wichtige Ereignisse bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.


  7. Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand gilt Buchs.


Buchs, 1. August 2024