Integrationskurs
Der Integrationskurs ist ein schulisches Angebot mit sprachlichem Schwerpunkt. Er richtet sich an fremdsprachige Jugendliche und junge Erwachsene, die sich für den Einstieg in die Vorlehre und die berufliche Grundbildung vorbereiten wollen. Während fünf Halbtagen pro Woche wird intensiv Deutsch unterrichtet und es werden soziale, kulturelle und berufsorientierte Aspekte der Schweiz vermittelt. Die zweite Tageshälfte dient dem Selbststudium.
Anmeldung
Für Jugendliche mit Wohnort in einem der Wahlkreise Rheintal, Werdenberg oder Sarganserland.
Link zur Anmeldung für das Schuljahr 2024/25
Start | jeweils im August |
Dauer | 1 Jahr |
Standort | Buchs |
Form | 5 Halbtage, zweite Tageshälfte dient dem Selbststudium |
Rascher Erwerb der deutschen Sprache, Erarbeiten von Kulturwissen und Allgemeinbildung sowie Integration in die Gesellschaft und die Arbeitswelt.
Motivierte, leistungs- und lernbereite fremdsprachige Jugendliche und junge Erwachsene, die ihre Deutschkenntnisse aufbauen oder erweitern möchten und die bereit sind, sich in die Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren.
- Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren
- Nicht mehr volksschulpflichtig
- Ungenügende Deutschkenntnisse für den Besuch der Vorlehre resp. für den Eintritt in ein Praktikum
- Gültige Aufenthaltsbewilligung
- Bereitschaft zu Kulturaustausch und Integration in die Arbeitswelt
- Aufnahmegespräch
Nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen findet ein Aufnahmegespräch statt. Danach wird über die definitive Aufnahme entschieden. Ab dem Schulstart gilt eine Probezeit von 7 Wochen.
Schulgeld/Elternbeitrag | für kantonale Lenende | CHF 900.00 | |
für ausserkantonale Lernende | CHF 5'600.00 | ||
Zusätzliche Kosten für Material, Lehrmittel, Exkursionen und Sonderveranstaltungen |
CHF 250.00 |
Schulgelderlass
Lernende aus dem Kanton St. Gallen haben die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen ein Schulgelderlass zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons St. Gallen.
Lernende aus einem anderen Kanton oder aus dem Fürstentum Liechtenstein müssen allfällige Unterstützungsangebote oder eine Kostenübernahmen bei ihrem Wohnkanton oder beim ABB Liechtenstein abklären.
Informationen für Gemeinden
Das Schulgeld für Personen mit Ausweis B (anerkannte Flüchtlinge) und F (vorläufig aufgenommene Personen) kann gemäss Katalog Massnahmen zur Arbeitsintegration mit dem Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) abgerechnet werden.
Einverständniserklärung für Bildaufnahmen
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Lernende bereit, dass nach Anfrage Aufnahmen von ihr/ihm durchs bzbs für die Öffentlichkeitsarbeit (Kommunikation / Eigenwerbung) benutzt werden dürfen via Printmedien (Prospekte, Flyer, Postkarten, Plakate, …), Pressemitteilungen, Filmclips, Portal, Internetauftritt www.bzbs.ch oder soziale Netzwerke (Facebook).