Integrationskurs

Der Integrationskurs ist ein schulisches Angebot mit sprachlichem Schwerpunkt. Er richtet sich an fremdsprachige Jugendliche und junge Erwachsene, die sich für den Einstieg in die Vorlehre und die berufliche Grundbildung vorbereiten wollen. Während fünf Halbtagen pro Woche wird intensiv Deutsch unterrichtet und es werden soziale, kulturelle und berufsorientierte Aspekte der Schweiz vermittelt. Die zweite Tageshälfte dient dem Selbststudium.

Anmeldung
Für Jugendliche mit Wohnort in einem der Wahlkreise Rheintal, Werdenberg oder Sarganserland.

Link zur Anmeldung für das Schuljahr 2024/25

 

Eckdaten
Startjeweils im August
Dauer1 Jahr
Standort Buchs
Form 5 Halbtage, zweite Tageshälfte dient dem Selbststudium
Berufsbild

Rascher Erwerb der deutschen Sprache, Erarbeiten von Kulturwissen und Allgemeinbildung sowie Integration in die Gesellschaft und die Arbeitswelt.

Zielgruppe

Motivierte, leistungs- und lernbereite fremdsprachige Jugendliche und junge Erwachsene, die ihre Deutschkenntnisse aufbauen oder erweitern möchten und die bereit sind, sich in die Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren.

Voraussetzungen
  • Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren
  • Nicht mehr volksschulpflichtig
  • Ungenügende Deutschkenntnisse für den Besuch der Vorlehre resp. für den Eintritt in ein Praktikum
  • Gültige Aufenthaltsbewilligung
  • Bereitschaft zu Kulturaustausch und Integration in die Arbeitswelt
  • Aufnahmegespräch

Nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen findet ein Aufnahmegespräch statt. Danach wird über die definitive Aufnahme entschieden.  Ab dem Schulstart gilt eine Probezeit von 7 Wochen.

Kosten

Schulgeld/Elternbeitrag für kantonale Lenende   CHF 900.00
  für ausserkantonale Lernende   CHF 5'600.00
Zusätzliche Kosten für Material, Lehrmittel,
Exkursionen und Sonderveranstaltungen
    CHF 250.00

 

Schulgelderlass
Lernende aus dem Kanton St. Gallen haben die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen ein Schulgelderlass zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons St. Gallen.

Lernende aus einem anderen Kanton oder aus dem Fürstentum Liechtenstein müssen allfällige Unterstützungsangebote oder eine Kostenübernahmen bei ihrem Wohnkanton oder beim ABB Liechtenstein abklären.

Informationen für Gemeinden
Das Schulgeld für Personen mit Ausweis B (anerkannte Flüchtlinge) und F (vorläufig aufgenommene Personen) kann gemäss Katalog Massnahmen zur Arbeitsintegration mit dem Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) abgerechnet werden.

Besonderes

Einverständniserklärung für Bildaufnahmen 
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Lernende bereit, dass nach Anfrage Aufnahmen von ihr/ihm durchs bzbs für die Öffentlichkeitsarbeit (Kommunikation / Eigenwerbung) benutzt werden dürfen via Printmedien (Prospekte, Flyer, Postkarten, Plakate, …), Pressemitteilungen, Filmclips, Portal, Internetauftritt www.bzbs.ch oder soziale Netzwerke (Facebook).

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