Vorlehre
Die Vorlehre ist eine Kombination von Praktikum und Schule und ermöglicht dadurch schulische Bildung und praktische Arbeitswelterfahrung. Die Lernenden haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Schwerpunktbereichen zu wählen. Bei der Vorlehre mit den Schwerpunktbereichen dienstleistungsorientiert, gesundheitlich-sozial oder technisch arbeiten die Lernenden vier Tage pro Woche in einem Praktikum und besuchen die Schule während einem Tag pro Woche. Für Teilnehmende ohne Praktikum sind es zwei Schultage pro Woche.
Schülerinnen und Schüler mit mangelnden Deutschkompetenzen können eine Vorlehre mit sprachlichem Schwerpunkt absolvieren. Dabei wird der Unterricht während des gesamten Schuljahrs an zwei Tagen pro Woche besucht.
Alle Lernenden werden zudem individuell gefördert und bei der Praktikumssuche, bei Berufswahlfragen und bei der Lehrstellensuche durch einen Coach unterstützt.
Anmeldung
Für Jugendliche mit Wohnort in einem der Wahlkreise Rheintal, Werdenberg oder Sarganserland.
Start | jeweils im August |
Dauer | 1 Jahr |
Standort | Buchs und/oder Salez |
Form | 1-2 Tage Schule + Praktikum |
Vorbereitung auf den Einstieg in die berufliche Ausbildung, Aufarbeiten von Schulstoff, Erweiterung der Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenz sowie Erlangen von praktischen Berufserfahrungen.
Motivierte, praxisorientierte und lernbereite Jugendliche und junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz, die sich um eine Lehrstelle bemühen und bereit sind, eine zumutbare Praktikumsstelle anzutreten.
- Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren
- Abgeschlossene Volksschule
- Empfehlung einer Abgangsschule
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Gültige Aufenthaltsbewilligung
- Aufnahmegespräch
Nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen findet ein Aufnahmegespräch statt. Danach wird über die definitive Aufnahme entschieden. Ab dem Schulstart gilt eine Probezeit von 7 Wochen.
Lektionentafel (Schwerpunkt: dienstleistungsorientiert, gesundheitlich-sozial, technisch)
Basisunterricht | Anzahl Lektionen/Woche | |
Deutsch | 2 | |
Mathematik | 1 | |
Themenunterricht | 1 | |
Total Basisunterricht | 4 | |
Schwerpunktthemen | ||
technisch | 4 | |
dienstleistungsorientiert | 4 | |
gesundheitlich-sozial | 4 | |
Total Schwerpunktthemen | 4 | |
zusätzlicher Unterrichtstag | Anzahl Lektionen/Woche | |
individuelle Leistungsförderung / Coaching Berufsziel | 7 | |
Total zusätzlicher Unterrichtstag | 7 |
Lektionentafel (Schwerpunkt: sprachlich)
Basisunterricht | Anzahl Lektionen/Woche | |
Mathematik | 4 | |
Themenunterricht | 4 | |
Total Basisunterricht | 8 | |
Schwerpunktthemen | ||
Deutsch | 8 | |
Total Schwerpunktthemen | 8 | |
Die Schwerpunktfächer sind in erster Linie berufsbezogen zu wählen. Die Anmeldung der Schwerpunktfächer gilt für das ganze Schuljahr; während des Schuljahrs ist kein Wechsel möglich. Die Schwerpunktfächer werden benotet. Für die Durchführung eines Schwerpunktfachs sind mindestens zwölf Anmeldungen erforderlich. Die definitive Zuteilung zu einem Schwerpunktfach erfolgt anlässlich des Aufnahmegesprächs.
- Technisch (Algebra, Geometrie, Naturwissenschaften, Technik)
Für technisch/handwerkliche Berufe (z.B. Zeichner/-in, Konstrukteur/-in, Polymechaniker/-in, Montageelektriker/-in …) - Dienstleistungsorientiert (Sozialkunde, Konsum, Gesundheit, Ernährung)
Für alle Berufe möglich (z.B. Wirtschaft, Kaufleute, Detailhandel, Logistik…) - Gesundheitlich-sozial (Sozialkunde, Gesundheit, Ernährung, Hauswirtschaft)
Besonders geeignet für Berufe in den Bereichen Gesundheit, Betreuung, Hauswirtschaft - sprachlich Deutsch als Zweitsprache (erweiterte Deutsch-Kompetenzen)
Für alle Berufe möglich
Schulgeld/Elternbeitrag | für kantonale Lenende | CHF 900.00 | |
für ausserkantonale Lernende | CHF 5'600.00 | ||
Zusätzliche Kosten für Material, Lehrmittel, Exkursionen und Sonderveranstaltungen |
CHF 250.00 |
Schulgelderlass
Lernende aus dem Kanton St. Gallen haben die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen ein Schulgelderlass zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons St.Gallen.
Lernende aus einem anderen Kanton oder aus dem Fürstentum Liechtenstein müssen allfällige Unterstützungsangebote oder eine Kostenübernahmen bei ihrem Wohnkanton oder beim ABB Liechtenstein abklären.
Informationen für Gemeinden
Das Schulgeld für Personen mit Ausweis B (anerkannte Flüchtlinge) und F (vorläufig aufgenommene Personen) kann gemäss Katalog Massnahmen zur Arbeitsintegration mit dem Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) abgerechnet werden.
BYOD
In der Vorlehre arbeiten wir mit BYOD. Das bedeutet, dass alle Lernenden ein persönliches Notebook mitbringen müssen. Die Anforderungen an das Gerät und Wissenswertes zum Onboarding finden Sie hier.
Einverständniserklärung für Bildaufnahmen
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Lernende bereit, dass nach Anfrage Aufnahmen von ihr/ihm durchs bzbs für die Öffentlichkeitsarbeit (Kommunikation / Eigenwerbung) benutzt werden dürfen via Printmedien (Prospekte, Flyer, Postkarten, Plakate, …), Pressemitteilungen, Filmclips, Portal, Internetauftritt www.bzbs.ch oder soziale Netzwerke (Facebook).